Im letzten Jahr drohten die Fronten in der Auseinandersetzung um die gastronomische Nutzung des Stavenhagenhauses zu verhärten und der im Stadtteil Groß Borstel lang gehegte Wunsch eines im Haus betriebenen Cafés auf der Strecke zu bleiben. Mit dem seit Oktober 2024 maßgeblich von den heutigen Koalitionsfraktionen angestoßenen Prozess ist eine Lösung nun greifbar.
Nach der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur möglichen gastronomischen Nutzung im Stavenhagenhaus haben in den letzten Monaten Gespräche zwischen Bezirksamt, Politik und Engagierten vor Ort stattgefunden, um auf dessen Grundlage die Möglichkeiten, Begrenzung und das weitere rechtssichere Vorgehen bezüglich eines Cafés im Stavenhagenhaus auszuloten.
In der Folge hat diesen Juli das Bezirksamt Hamburg-Nord einen entsprechenden Antrag auf bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung für das Stavenhagenhaus gestellt. Demnach wäre das gastronomische Angebot dem kulturellen Betrieb im Stavenhagenhaus untergeordnet, was etwa das Anmieten für private Feiern ausschließt. Ein Café könnte aber Besuchenden des Stavenhagenhauses und auch externen Gästen von 9 Uhr bis 20 Uhr im Innen- und Außenbereich, sowie bei kulturellen Veranstaltungen bis 22 Uhr im Innenbereich offenstehen. Die Außengastronomie wäre auf gut 50 Plätze begrenzt.
Sollte alles erwartungsgemäß verlaufen, könnte die Nutzungsänderung im November genehmigt und danach ein Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl eines Betreibenden eröffnet werden. Nach dessen Auswahl, Abschluss der entsprechenden Verträge und Vorbereitung der gastronomischen Flächen wäre die Eröffnung eines Stavenhagenhaus-Cafés im Herbst 2026 ein realistischer Zeithorizont.
Johannes M. Nachtigal (SPD), stellv. Mitglied im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel:
„Das berechtigte Interesse der Anwohnenden nach Ruhe in den Abendstunden und den kollektiven Wunsch Groß Borstels nach einer öffentlichen Gastronomie im Stavenhagenhaus unter einen Hut zu kriegen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es war gut, dass wir gemeinsam mit CDU und FDP im vergangenen Herbst darauf bestanden haben, zu den rechtlichen Fragen ein umfassendes Gutachten einzuholen. Wir freuen uns und unterstützen es ausdrücklich, dass die neue Bezirksamtsleiterin diese Aufgabe nun Schritt für Schritt mit großer Umsicht und mit der erforderlichen Unterstützung aus dem Stadtteil bearbeitet. Das Ziel, eine langfristige und rechtssichere Lösung für die kulturelle Nutzung des Stavenhagenhauses mit Cafébetrieb zu etablieren, ist so in greifbare Nähe gerückt. Es freut mich auch persönlich, möglichst bald einen Kaffee im Garten des Hauses trinken zu können.“
Dr. Andreas Schott (CDU), Sprecher im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel:
„Dank des Antrags der Koalitionsfraktionen beauftragte das Bezirksamt im Oktober 2024 ein Rechtsgutachten, das die Fehler des abgewählten grünen Bezirksamtsleiters aufdeckte und zugleich die rechtliche Basis für ein Café im Stavenhagenhaus schuf. Nach intensivem Dialog ist nun im Juli als wichtiger Meilenstein die bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung beantragt worden. Jetzt gibt es endlich gute Aussichten, dass im Herbst 2026 ein Café das Stavenhagenhaus als Zentrum für Kultur- und Nachbarschaftsleben in Groß Borstel bereichert.”
Jan Peter Döhne (FDP), Sprecher im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel:
„Aufgrund des Antrages der Fraktionen von SPD, CDU und FDP liegt nun der Bezirksversammlung ein rechtliches Gutachten vor, mit dem eine nachhaltige gastronomische Nutzung im Stavenhagenhaus umgesetzt werden kann, um die Interessen und Bedürfnisse aller engagierten Beteiligten zu berücksichtigen. Nun kann mit der Planung eines Cafés und der Umsetzung bis zum dritten Quartal 2026 begonnen werden, was wir begrüßen und unterstützen.
Erneut mussten handwerkliche Fehler des alten Bezirksamtsleiter durch die engagierte neue Bezirksamtsleiterin korrigiert werden.“
Hintergrund:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hatte im Oktober 2024 auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Volt das Bezirksamt beauftragt, ein rechtliches Gutachten zur möglichen gastronomischen Nutzung des Stavenhagenhauses erstellen zu lassen. Im Ergebnis zeigte dieses Gutachten die handwerklichen Fehler auf, die bei der vorherigen Verpachtung gemacht worden sind, lieferte aber auch eine solide Handlungsempfehlung dafür, wie und in welchem Umfang eine zukünftige gastronomische Nutzung im Stavenhagenhaus möglichst rechtssicher realisiert werden kann. Im Dezember 2024 beschloss die Bezirksversammlung mit großer Mehrheit auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP das Gutachten öffentlich vorzustellen und seine Inhalte in einem breit angelegten, moderierten Prozess zwischen Bezirksamt, Politik und den engagierten Menschen und Initiativen vor Ort zu diskutieren, um sich über das weitere Vorgehen zu verständigen. Im Juli folgte der laut Rechtsgutachten notwendige Schritt der baurechtlichen Nutzungsänderung, für den das Bezirksamt Hamburg-Nord nun den Antrag gestellt hat.