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Gastronomie im Stavenhagenhaus: Rechtsgutachten zeigt Möglichkeiten aber auch Fehler der Bezirksamtsleitung auf

Am Freitagmorgen erreichte die Bezirksversammlung Hamburg-Nord ein neues nichtöffentliches Rechtsgutachten bezüglich einer möglichen veranstaltungsungebundenen Gastronomie im Stavenhagenhaus. Tatsächlich gibt das Gutachten Hinweise dazu, unter welchen Umständen eine solche Gastronomie realisiert werden könnte, bestätigt aber auch gravierende Fehler bei der umstrittenen Erteilung der Gaststättenerlaubnis zu Anfang des Jahres. Umso mehr gilt es nun für die Bezirkspolitik, sachlich mit den Fakten umzugehen und beim weiteren Vorgehen auf Sorgfalt und Rechtssicherheit zu achten.


Vor diesem Hintergrund sehen es die Fraktionen von SPD, CDU und FDP nicht als hilfreich an, dass die Grünen-Fraktion schnellschussartig direkt nach Eingang des Rechtsgutachtens versuchte mit ihrem Antrag die notwendige Diskussion zum weiteren Vorgehen vorwegzunehmen und von den eklatanten Fehlern des Bezirksamtsleiters abzulenken. Befremdlich wirkt es zudem, dass sich fast zeitgleich ebenso der Kommunal-Verein von 1889 in Groß-Borstel r.V. unter offensichtlicher Kenntnis des Inhalts aus dem nichtöffentlichen Rechtsgutachten in einer Pressemitteilung äußerte. Für die Bezirkspolitik in Hamburg-Nord wäre es sinnvoller, die Situation auf Grundlage der vorliegenden Informationen sachlich zu bewerten, weiterhin offene Fragen zu klären und zum Wohl des Stadtteils Groß Borstel und seiner Bürgerinnen und Bürger eine rechtssichere und vor Ort einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Um genau diesen Weg einzuschlagen, bringen die Fraktionen von SPD, CDU und FDP einen gemeinsamen Antrag zur Bezirksversammlung am 12. Dezember ein. Darin wird das Bezirksamt aufgefordert, das nun bereits medial in Teilen diskutierte Gutachten für eine wirklich transparente Diskussion zu veröffentlichen und umgehend alle Beteiligten für den Austausch über das weitere Vorgehen unter externer Moderation zusammenzubringen. Parallel dazu soll es die notwendigen Schritte zur Durchführung des baurechtlichen Verfahrens vorbereiten.

Daniela Kerkow (SPD), Bezirksabgeordnete für den Wahlkreis Groß Borstel, Alsterdorf, Ohlsdorf und Fuhlsbüttel:

„Nach dem über Monate geführten Streit über die Möglichkeiten einer gastronomischen Nutzung im Stavenhagenhaus hatten wir uns im Oktober entschieden, vom Bezirksamt eine umfassende rechtliche Prüfung in Form eines Gutachtens erstellen zu lassen, um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Das jetzt vorliegende nicht öffentliche Gutachten zeigt, dass unsere Herangehensweise richtig war. Es zeigt, welch massive handwerkliche Fehler bei der Verpachtung gemacht wurden, mit Erteilung lediglich einer gaststättenrechtlichen Genehmigung ohne die notwendige baurechtliche Genehmigung. Gleichzeitig liefert das Gutachten aber auch eine solide Handlungsempfehlung wie und in welchem Umfang eine gastronomische Nutzung bei einer vorrangig kulturellen Nutzung des Stavenhagenhauses genehmigungsfähig wäre. In einem solchen Verfahren würden zudem auch die möglichen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft geprüft und falls erforderlich Auflagen gemacht. So bestünde eine größtmögliche Rechtssicherheit für die zukünftige Cafénutzung. Im nächsten Schritt werden wir uns jetzt dafür einsetzen, dass alle Interessierten und insbesondere die Engagierten vor Ort unter einer Moderation gemeinsam mit dem Bezirksamt nochmals an einen Tisch kommen, um miteinander zu besprechen, wie der Cafébetrieb im Stavenhagenhaus unter Beachtung der Vorgaben des Gutachtens gestaltet werden soll. Das Bezirksamt werden wir auffordern, die aufgezeigten rechtlich notwendigen Schritte für die Cafénutzung vorzubereiten und umzusetzen.“

Dr. Andreas Schott (CDU), Sprecher im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel:

„Wie von uns befürchtet, war die Einrichtung des Café-Betriebes zu Jahresbeginn rechtswidrig und vom grünen Bezirksamtsleiter dilettantisch vorbereitet worden. Es hätte unter anderem eines Baugenehmigungsverfahrens bedurft. Vorherige Nachfragen der CDU dazu wurden mit kurzen Worten abgebügelt. Seriöses Verwaltungshandeln sieht anders aus. Zudem wird in dem Gutachten festgehalten, dass eine Gastronomie nur untergeordneten Charakter haben darf und im Wesentlichen der Versorgung der Veranstaltungen zu dienen hat. Auch räumlich sei eine Gastronomie im Inneren des Hauses auf Küche und Diele zu beschränken. Erst auf Druck der künftigen Koalitionsfraktionen hat der grüne Bezirksamtsleiter eine gründliche rechtliche Prüfung der Möglichkeiten durchgeführt. Das Ergebnis gibt jetzt klare Rahmenbedingungen für künftige Planungen vor. Dass Vertreter des satzungsgemäß neutralen Kommunalvereins sich in wilden parteipolitischen Schuldzuweisungen ergehen, spaltet unnötig den Stadtteil und ist der Sache nicht dienlich.“

Claus-Joachim Dickow (FDP), Fraktionsvorsitzender:

„Wichtig ist, dass mit dem Gutachten jetzt endlich klargestellt worden ist, dass die Gastronomie im Stavenhagenhagenhaus eine im Wesentlichen der kulturellen Nutzung des Hauses dienende Funktion hat. Der amtierende Bezirksamtsleiter hat dadurch, dass er diese Sicht bisher negiert hat, dem Stadtteil, den Nutzergruppen und auch der zwischenzeitlichen Pächterin einen großen Schaden zugefügt. Es ist unverständlich, dass der Bezirksamtsleiter nicht schon früher Rechtsrat eingeholt, sondern stattdessen versucht hat, eine vollgastronomische Lösung mit Nutzung des Gartens durchzusetzen. Es müssen nun die notwendigen Schritte in die Wege geleitet werden, um das umzusetzen, was das Gutachten für die Schaffung eines angemessenen Gastronomieangebots für erforderlich hält.“

Zur Bezirksversammlung am 12.12.24 eingebrachter Antrag: Link

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