Im Rahmen der Mobilitätswende müssen Fußgänger*innen und ihre Sicherheit im Verkehr stärker berücksichtigt werden. Ein gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD greift dieses Thema auf. Er wurde im Mai von der Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschlossen. Künftig soll das Bezirksamt bei Verkehrsplanungen prüfen, ob Einmündungen in Vorfahrtstraßen als Gehwegüberfahrten realisiert werden können.
Thorsten Schmidt (GRÜNE), Sprecher für Mobilität: „Dass Fußgänger*innen Kfz-Fahrbahnen überqueren müssen, ist nicht naturgegeben – diese Regel haben Menschen gemacht. Es ist daher ebenso möglich, dieses Prinzip umzudrehen: Dass Autos Fußwege überqueren müssen, um von A nach B zu kommen. Für Menschen mit Rollator entfallen so Stolperkanten an den Bordsteinen, außerdem entfällt die Wartezeit, da Autos den Fußgänger*innen an Gehwegüberfahren Vorfahrt gewähren müssen. Uns GRÜNEN ist wichtig, dass unsere Gesellschaft die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer*innen ernst nimmt – auch derjenigen, die zu Fuß unterwegs sind!“
Thomas Domres (SPD), Mitglied der Bezirksversammlung: „Wir versuchen mit unserem Antrag, den Blick der Verkehrsplanung zu weiten und den Fußgängern mehr Rechte zu geben. Der beschlossene Antrag ist ein erster Schritt, um unsere Wohnquartiere verkehrspolitisch neu aufzustellen. Künftig sollen alle, die zu Fuß gehen, in ihrem Wohnviertel den absoluten Vorrang haben. Sie sollen sicher und komfortabel ihrer Wege gehen können. Das führt zu mehr Sicherheit und damit auch zu mehr Lebensqualität für die Anwohner.“
Hintergrund
Bei der Planung bestehender Straßen stand oft die Fortbewegung mit Kraftfahrzeugen, insbesondere zu Lasten von Fußgänger*innen, im Vordergrund. Dementsprechend wird selbst in Wohngebieten häufig dem rollenden Verkehr Vorzug eingeräumt. Hier braucht es ein Umdenken. Fußgänger*innen müssen etwa bei Querungen regelmäßig den für sie gedachten Straßenbereich verlassen und die Fahrbahn betreten. Gehwegüberfahrten drehen dies um, indem sie die Fahrbahn unterbrechen und Fahrzeuge damit einen Fußweg kreuzen müssen. Der Fußverkehr wird dadurch bevorrechtigt. Gleichzeitig machen Gehwegüberfahrten die Fortbewegung für Menschen mit Handicap leichter und erhöhen damit allgemein Sicherheit und Komfort für die gefährdetsten Verkehrsteilnehmer*innen. Aus diesem Grund soll dieses bereits vorhandene Instrument für die sicherere Straßengestaltung dort, wo es möglich ist, regelmäßig angewendet werden.
Den beschlossenen Antrag finden Sie hier.