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Neuer Bebauungsplan Barmbek-Nord 43 für das Areal Fuhlsbüttler Straße/Heidhörn/Schwalbenplatz/Habichtsplatz wieder einen Schritt weiter

Die Bezirksversammlung Hamburg Nord ist am 21. Oktober der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses gefolgt und hat der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 43 zugestimmt. Durch die Überarbeitung des Planentwurfs sowie redaktionelle Änderungen und Ergänzungen der Verordnung und Begründung wird diese zweite Auslegung des B-Plans erforderlich. Sie soll im vierten Quartal 2021 stattfinden. Das ca. 2,7 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Barmbek-Nord und umfasst das Gebiet innerhalb der Straßen Habichtsweg, Habichtsplatz, Schwalbenplatz, Heidhörn und Fuhlsbüttler Straße. 

Karin Ros, stadtentwicklungspolitische Sprecherin für Hamburg Nord: „Mit diesem neuen Bebauungsplan wird die positive Entwicklung der Fuhlsbüttler Straße weiter gestärkt. Die Festsetzungen für Urbanes Gebiet und Kerngebiet entlang dieser für Barmbek- Nord besonders wichtigen Geschäftsstraße geben die Perspektive für eine kluge Mischung aus Gewerbeflächen und Wohnen, die den Straßenraum sinnvoll ergänzen wird. Der Bebauungsplan für diese Blockrandbebauung umfasst auch das denkmalgeschützte Ensemble des Siedlungsbaus aus den 20 Jahren.“

Rüdiger Wendt, Regionalsprecher für Barmbek: „Mit dem Bebauungsplan werden die Voraussetzungen geschaffen, die beliebte Einkaufsmeile weiter zu verbessern. Es wird neue, schöne Geschäfte und Wohnungen geben. Zusammen mit der geplanten U-Bahnstation in unmittelbarer Umgebung wird nun, nach der Neugestaltung des Barmbeker S/U-Bahnhofs, auch dieser Teil der Fuhle noch attraktiver.“

Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung zugunsten von Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen geschaffen. Entlang der Fuhlsbüttler Straße werden die vorhandenen Gewerbe- und Einzelhandelsflächen gesichert und an das Höhenniveau der anderen Gebäude in der Fuhlsbüttler Straße angepasst. So entsteht ein einheitliches Bild an der Fuhlsbüttler Straße, das auch die Aufenthaltsqualität erhöhen wird. Mit dem neuen Bebauungsplan werden zudem zusätzliche Wohnungen entstehen, weil über den Geschäften an der Fuhlsbüttler Straße neuer Wohnraum geschaffen wird. Der Denkmalschutz in den Straßen Heidhörn, Schwalbenplatz und Habichtsweg bleibt von den Plänen unberührt. Auch der im Innenbereich des Areals vorhandene Gebäudekomplex (das frühere Frauenwohnheim) bleibt bestehen und wird durch einen Anbau an die Neubebauung an der Fuhlsbüttler Straße nach Westen ergänzt.

Hier finden Sie die Verordnung und die Begründung: BN43_Verordnung, BN43_Begruendung

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