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	<title>Bebauungsplan &#8211; SPD</title>
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		<title>Einigung im Streit um die Grünfläche am Eppendorfer Mühlenteich &#8211; Bezirksversammlung und Bürgerinitiative schließen Kompromiss</title>
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		<dc:creator><![CDATA[SPDFraktionNord]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Mar 2022 11:29:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Vor einem Jahr startete die Initiative „Eine Grünfläche für alle“ ein Bürgerbegehren. Ziel war der Erhalt des alten Schulspielplatzes am Eppendorfer Mühlenteich als öffentliche Grünfläche. Nach intensiven Gesprächen zwischen Bezirksamt, Initiative, dem Sportverein W.E.T. und den Mehrheitsfraktionen von GRÜNEN und SPD konnte jetzt eine Einigung erzielt werden. In ihrer gestrigen Sitzung hat die Bezirksversammlung auf [&#8230;]]]></description>
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<p><strong>Vor einem Jahr startete die Initiative „Eine Grünfläche für alle“ ein Bürgerbegehren. Ziel war der Erhalt des alten Schulspielplatzes am Eppendorfer Mühlenteich als öffentliche Grünfläche. Nach intensiven Gesprächen zwischen Bezirksamt, Initiative, dem Sportverein W.E.T. und den Mehrheitsfraktionen von GRÜNEN und SPD konnte jetzt eine Einigung erzielt werden. In ihrer gestrigen Sitzung hat die Bezirksversammlung auf Antrag von GRÜNEN und SPD beschlossen, das Bezirksamt zu bitten, den Bebauungsplan Eppendorf 26/Alsterdorf 23 entsprechend anzupassen.</strong><br><br><strong>Timo B. Kranz</strong>&nbsp;(GRÜNE), Fraktionsvorsitzender:&nbsp;<em>„Ich freue mich sehr, dass wir in diesem Interessenkonflikt eine gute Lösung gefunden haben. Die Wiese am Eppendorfer Mühlenteich bleibt weitestgehend als solche erhalten und wird für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dort soll neben Sitzbänken und einem Bereich zum Boule-Spielen auch eine Fitnessinsel eingerichtet werden. Die Bezirksversammlung wird sich voraussichtlich an den Kosten für die Einrichtung beteiligen. Aber auch der angrenzende Sportverein bekommt mit der Verstetigung seiner Nutzungsrechte sowie Erweiterungsmöglichkeiten im nördlichen Bereich des Geländes endlich Planungssicherheit und Perspektive. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit sowie beim Bezirksamt für die hervorragende Unterstützung, insbesondere der Abteilung Stadtgrün.“</em></p>



<p><strong>Angelika Bester</strong> (SPD), Fraktionsvorsitzende: <em>„Einen Interessenkonflikt im Umkehrschwung in etwas Gutes zu wandeln, braucht auf allen Seiten hohe Kompromissbereitschaft im Sinne des Erreichens und der Akzeptanz einer tragfähigen Lösung. Es freut mich deshalb sehr, dass dies den Beteiligten so gut gelungen ist und die Wiese am Eppendorfer Mühlenteich zukünftig als öffentliche Freizeit- und Naherholungsfläche für die Menschen im Stadtteil nutzbar wird. Im Ergebnis konnten die Interessen der Bürger*innen-Initiative und des Sportvereins W.E.T 1880 so ausgelotet und vereinbart werden, dass die Änderung des Bebauungsplans „Eppendorf 26/Alsterdorf 23“ zeitnah eingeleitet werden kann. Für die offene, konstruktive und zielführende Zusammenarbeit aller Akteur*innen &#8211; und für die äußerst engagierte Unterstützungsleistung durch die Verwaltung &#8211; bedanke ich mich ausdrücklich.&#8220;<br></em><br>Hintergrund<br>Die kleine Grünfläche am Eppendorfer Mühlenteich nahe der Erikastraße ist ein ehemaliger Schulspielplatz. Direkt angrenzend betreibt der Winterhude-Eppendorfer Turnverein (W.E.T.) eine Tennissportanlage. Diese Nutzung war ursprünglich bis 2039 befristet, sollte aber in der Neufassung des Bebauungsplans „Eppendorf 26/Alsterdorf 23“ verstetigt werden. Dagegen regte sich Protest, aus dem die Initiative „Eine Grünfläche für alle“ hervorging. Nach dem Zustandekommen eines Bürgerbegehrens im Oktober 2020 wurde intensiv nach einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung gesucht. Eine Einigung, die zwar die dauerhafte Nutzung der Tennissportanlage aber auch den Erhalt der Grünfläche für die Öffentlichkeit beinhaltet, konnte jetzt getroffen werden. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" fetchpriority="high" width="1024" height="575" src="https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2022/03/Buergerbegehren_EppendorferMuehlenteich_200048-1024x575.jpg" alt="" class="wp-image-1706" srcset="https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2022/03/Buergerbegehren_EppendorferMuehlenteich_200048-1024x575.jpg 1024w, https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2022/03/Buergerbegehren_EppendorferMuehlenteich_200048-300x168.jpg 300w, https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2022/03/Buergerbegehren_EppendorferMuehlenteich_200048-768x431.jpg 768w, https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2022/03/Buergerbegehren_EppendorferMuehlenteich_200048-1536x862.jpg 1536w, https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2022/03/Buergerbegehren_EppendorferMuehlenteich_200048.jpg 2000w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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		<title>Neuer Bebauungsplan Barmbek-Nord 43 für das Areal Fuhlsbüttler Straße/Heidhörn/Schwalbenplatz/Habichtsplatz wieder einen Schritt weiter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[SPDFraktionNord]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 16:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Barmbek-Nord]]></category>
		<category><![CDATA[Fachausschüsse]]></category>
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		<category><![CDATA[Stadtentwicklungsausschuss]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bezirksversammlung Hamburg Nord ist am 21. Oktober der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses gefolgt und hat der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 43 zugestimmt. Durch die Überarbeitung des Planentwurfs sowie redaktionelle Änderungen und Ergänzungen der Verordnung und Begründung wird diese zweite Auslegung des B-Plans erforderlich. Sie soll im vierten Quartal 2021 stattfinden.&#160;Das ca. 2,7 Hektar [&#8230;]]]></description>
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<p>Die Bezirksversammlung Hamburg Nord ist am 21. Oktober der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses gefolgt und hat der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 43 zugestimmt. Durch die Überarbeitung des Planentwurfs sowie redaktionelle Änderungen und Ergänzungen der Verordnung und Begründung wird diese zweite Auslegung des B-Plans erforderlich. Sie soll im vierten Quartal 2021 stattfinden.&nbsp;Das ca. 2,7 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Barmbek-Nord und umfasst das Gebiet innerhalb der Straßen Habichtsweg, Habichtsplatz, Schwalbenplatz, Heidhörn und Fuhlsbüttler Straße.&nbsp;</p>



<p><strong>Karin Ros</strong>, stadtentwicklungspolitische Sprecherin für Hamburg Nord: „Mit diesem neuen Bebauungsplan wird die positive Entwicklung der Fuhlsbüttler Straße weiter gestärkt. Die Festsetzungen für Urbanes Gebiet und Kerngebiet entlang dieser für Barmbek- Nord besonders wichtigen Geschäftsstraße geben die Perspektive für eine kluge Mischung aus Gewerbeflächen und Wohnen, die den Straßenraum sinnvoll ergänzen wird. Der Bebauungsplan für diese Blockrandbebauung umfasst auch das denkmalgeschützte Ensemble des Siedlungsbaus aus den 20 Jahren.“</p>



<p><strong>Rüdiger Wendt</strong>, Regionalsprecher für Barmbek: „Mit dem Bebauungsplan werden die Voraussetzungen geschaffen, die beliebte Einkaufsmeile weiter zu verbessern. Es wird neue, schöne Geschäfte und Wohnungen geben. Zusammen mit der geplanten U-Bahnstation in unmittelbarer Umgebung wird nun, nach der Neugestaltung des Barmbeker S/U-Bahnhofs, auch dieser Teil der Fuhle noch attraktiver.“</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="724" src="https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_B-Plan-EntwurfStekA30-09-20212-Kenntnis_280-1024x724.jpg" alt="" class="wp-image-1602" srcset="https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_B-Plan-EntwurfStekA30-09-20212-Kenntnis_280-1024x724.jpg 1024w, https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_B-Plan-EntwurfStekA30-09-20212-Kenntnis_280-300x212.jpg 300w, https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_B-Plan-EntwurfStekA30-09-20212-Kenntnis_280-768x543.jpg 768w, https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_B-Plan-EntwurfStekA30-09-20212-Kenntnis_280.jpg 1191w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p></p>



<p>Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung zugunsten von Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen geschaffen. Entlang der Fuhlsbüttler Straße werden die vorhandenen Gewerbe- und Einzelhandelsflächen gesichert und an das Höhenniveau der anderen Gebäude in der Fuhlsbüttler Straße angepasst. So entsteht ein einheitliches Bild an der Fuhlsbüttler Straße, das auch die Aufenthaltsqualität erhöhen wird. Mit dem neuen Bebauungsplan werden zudem zusätzliche Wohnungen entstehen, weil über den Geschäften an der Fuhlsbüttler Straße neuer Wohnraum geschaffen wird. Der Denkmalschutz in den Straßen Heidhörn, Schwalbenplatz und Habichtsweg bleibt von den Plänen unberührt. Auch der im Innenbereich des Areals vorhandene Gebäudekomplex (das frühere Frauenwohnheim) bleibt bestehen und wird durch einen Anbau an die Neubebauung an der Fuhlsbüttler Straße nach Westen ergänzt.</p>



<p>Hier finden Sie die Verordnung und die Begründung: <a href="https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_Verordnung_StekA30-09-2021238.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BN43_Verordnung</a>, <a href="https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_Begruendung_StekA30-09-2021282-1.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BN43_Begruendung</a></p>
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