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	<title>Stadtentwicklungsausschuss &#8211; SPD</title>
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		<title>Neuer Bebauungsplan Barmbek-Nord 43 für das Areal Fuhlsbüttler Straße/Heidhörn/Schwalbenplatz/Habichtsplatz wieder einen Schritt weiter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[SPDFraktionNord]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 16:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Barmbek-Nord]]></category>
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		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bezirksversammlung Hamburg Nord ist am 21. Oktober der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses gefolgt und hat der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 43 zugestimmt. Durch die Überarbeitung des Planentwurfs sowie redaktionelle Änderungen und Ergänzungen der Verordnung und Begründung wird diese zweite Auslegung des B-Plans erforderlich. Sie soll im vierten Quartal 2021 stattfinden.&#160;Das ca. 2,7 Hektar [&#8230;]]]></description>
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<p>Die Bezirksversammlung Hamburg Nord ist am 21. Oktober der Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses gefolgt und hat der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Barmbek-Nord 43 zugestimmt. Durch die Überarbeitung des Planentwurfs sowie redaktionelle Änderungen und Ergänzungen der Verordnung und Begründung wird diese zweite Auslegung des B-Plans erforderlich. Sie soll im vierten Quartal 2021 stattfinden.&nbsp;Das ca. 2,7 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Barmbek-Nord und umfasst das Gebiet innerhalb der Straßen Habichtsweg, Habichtsplatz, Schwalbenplatz, Heidhörn und Fuhlsbüttler Straße.&nbsp;</p>



<p><strong>Karin Ros</strong>, stadtentwicklungspolitische Sprecherin für Hamburg Nord: „Mit diesem neuen Bebauungsplan wird die positive Entwicklung der Fuhlsbüttler Straße weiter gestärkt. Die Festsetzungen für Urbanes Gebiet und Kerngebiet entlang dieser für Barmbek- Nord besonders wichtigen Geschäftsstraße geben die Perspektive für eine kluge Mischung aus Gewerbeflächen und Wohnen, die den Straßenraum sinnvoll ergänzen wird. Der Bebauungsplan für diese Blockrandbebauung umfasst auch das denkmalgeschützte Ensemble des Siedlungsbaus aus den 20 Jahren.“</p>



<p><strong>Rüdiger Wendt</strong>, Regionalsprecher für Barmbek: „Mit dem Bebauungsplan werden die Voraussetzungen geschaffen, die beliebte Einkaufsmeile weiter zu verbessern. Es wird neue, schöne Geschäfte und Wohnungen geben. Zusammen mit der geplanten U-Bahnstation in unmittelbarer Umgebung wird nun, nach der Neugestaltung des Barmbeker S/U-Bahnhofs, auch dieser Teil der Fuhle noch attraktiver.“</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" fetchpriority="high" width="1024" height="724" src="https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_B-Plan-EntwurfStekA30-09-20212-Kenntnis_280-1024x724.jpg" alt="" class="wp-image-1602" srcset="https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_B-Plan-EntwurfStekA30-09-20212-Kenntnis_280-1024x724.jpg 1024w, https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_B-Plan-EntwurfStekA30-09-20212-Kenntnis_280-300x212.jpg 300w, https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_B-Plan-EntwurfStekA30-09-20212-Kenntnis_280-768x543.jpg 768w, https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_B-Plan-EntwurfStekA30-09-20212-Kenntnis_280.jpg 1191w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p></p>



<p>Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung zugunsten von Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen geschaffen. Entlang der Fuhlsbüttler Straße werden die vorhandenen Gewerbe- und Einzelhandelsflächen gesichert und an das Höhenniveau der anderen Gebäude in der Fuhlsbüttler Straße angepasst. So entsteht ein einheitliches Bild an der Fuhlsbüttler Straße, das auch die Aufenthaltsqualität erhöhen wird. Mit dem neuen Bebauungsplan werden zudem zusätzliche Wohnungen entstehen, weil über den Geschäften an der Fuhlsbüttler Straße neuer Wohnraum geschaffen wird. Der Denkmalschutz in den Straßen Heidhörn, Schwalbenplatz und Habichtsweg bleibt von den Plänen unberührt. Auch der im Innenbereich des Areals vorhandene Gebäudekomplex (das frühere Frauenwohnheim) bleibt bestehen und wird durch einen Anbau an die Neubebauung an der Fuhlsbüttler Straße nach Westen ergänzt.</p>



<p>Hier finden Sie die Verordnung und die Begründung: <a href="https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_Verordnung_StekA30-09-2021238.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BN43_Verordnung</a>, <a href="https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/11/BN43_Begruendung_StekA30-09-2021282-1.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BN43_Begruendung</a></p>
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		<title>Besserer Schutz für unsere Quartiere</title>
		<link>https://spdfraktionnord.de/besserer-schutz-fuer-unsere-quartiere/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 May 2021 15:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtentwicklungsausschuss]]></category>
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					<description><![CDATA[Städtebauliche Erhaltungsverordnungen für vier Gebiete in Winterhude und Eppendorf Auf Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses hin hat der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Nord am 20. Mai&#160; vier neuen städtebaulichen Erhaltensverordnungen zugestimmt. Zu den Quartieren, die zukünftig geschützt sind, gehören das Schinkelquartier in Winterhude, die Heilwigstraße und das Gebiet Kösterstraße/Im Winkel in Eppendorf sowie ein größeres Gebiet in Eppendorf/Hoheluft-Ost. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Städtebauliche Erhaltungsverordnungen für vier Gebiete in Winterhude und Eppendorf</strong></p>



<p>Auf Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses hin hat der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Nord am 20. Mai&nbsp; vier neuen städtebaulichen Erhaltensverordnungen zugestimmt. Zu den Quartieren, die zukünftig geschützt sind, gehören das Schinkelquartier in Winterhude, die Heilwigstraße und das Gebiet Kösterstraße/Im Winkel in Eppendorf sowie ein größeres Gebiet in Eppendorf/Hoheluft-Ost.</p>



<p>Um die historischen und städtebaulichen Besonderheiten von Quartieren besser zu schützen, hat sich das Instrument der städtebaulichen Erhaltungsverordnungen sehr bewährt. Wenn ein Gebiet unter solch eine Verordnung fällt, müssen alle baulichen Eingriffe genehmigt werden, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich wäre. Darunter fallen Maßnahmen wie ein Rückbau oder eine Änderung am Gebäude, die Errichtung baulicher Anlagen oder eine Nutzungsänderung. Die Bauprüfer*innen können die Maßnahme untersagen, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.</p>



<p>Damit das ursprüngliche Bild der Erhaltungsgebiete erhalten bleibt, sind zukünftig Anbauten, neue Balkone, der Ausbau von Dachgeschossen, die Umnutzung von Wohnungen zu Praxen und Büros oder die Umgestaltung der prägenden Vorgartenbereiche nicht oder nur mit besonderer Genehmigung möglich.</p>



<p><strong>Karin Ros</strong>, Sprecherin für Stadtentwicklung, dazu: „Heute wurden vier städtebauliche Erhaltungsverordnungen auf einen Streich beschlossen. Jetzt stehen auch das Schinkelquartier in Winterhude und drei weitere zentrale Eppendorfer Quartiere unter Schutz. Zusammen mit den schon bestehenden Erhaltungsverordnungen Jarrestadt, den Quartieren östlich der Alster, der Sierichstraße und Eppendorfer Landstraße schützen wir nun eine große zusammenhängende Stadtfläche von städtebaulich und architektonisch besonderem baukulturellem Wert. Wichtiger Aspekt ist außerdem, dass die damit geltenden Einschränkungen dem stetig wachsenden Druck durch die steigenden Immobilienwerte entgegen wirken.“</p>



<p><strong>Thomas Domres</strong>, Bezirksabgeordneter aus Eppendorf, dazu: <em>„</em>Ich freue mich außerordentlich über den Schutz der beiden sehr unterschiedlichen Eppendorfer Quartiere. Besonders freue ich mich über die Unterschutzstellung der Kösterstraße. Das ist nur durch das Engagement der Anwohnerinnen und Anwohner möglich geworden.<em>“</em><strong>Lena Otto</strong>, Bezirksabgeordnete aus Winterhude, dazu: „Mich freut es sehr, dass das Schinkelquartier zukünftig unter eine städtebauliche Erhaltungsverordnung fällt und der Charakter</p>



<p><a href="https://spdfraktionnord.de/wp-content/uploads/2021/06/Uebersichtskarten_StaedtebErhVO.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Zur Übersichtskarte </a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Keine Bausünden mehr in Hohenfelde</title>
		<link>https://spdfraktionnord.de/keine-bausuenden-mehr-in-hohenfelde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jan 2021 08:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hohenfelde]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtentwicklungsausschuss]]></category>
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					<description><![CDATA[Aufgrund des steigenden Modernisierungs- und Sanierungsbedarfs im Stadtteil Hohenfelde hat der Stadtentwicklungsausschuss das Bezirksamt Hamburg-Nord beauftragt, eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung für den Bereich zwischen Eilenau, Kuhmühle, Güntherstraße und Wartenau aufzustellen. Nur so kann verhindert werden, dass überdimensionierte Neu- oder Umbauten den Gesamteindruck der überwiegend gründerzeitlichen Bebauung stören.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Städtebauliche Erhaltungsverordnung soll historisches Straßenbild schützen</strong><br><br><strong>Aufgrund des steigenden Modernisierungs- und Sanierungsbedarfs im Stadtteil Hohenfelde hat der Stadtentwicklungsausschuss das Bezirksamt Hamburg-Nord beauftragt, eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung für den Bereich zwischen Eilenau, Kuhmühle, Güntherstraße und Wartenau aufzustellen. Nur so kann verhindert werden, dass überdimensionierte Neu- oder Umbauten den Gesamteindruck der überwiegend gründerzeitlichen Bebauung stören.</strong><br><br><strong>Timo B. Kranz</strong> (GRÜNE), Fraktionsvorsitzender und stadtentwicklungspolitischer Sprecher, erklärt:<br><em>„Durch die attraktive zentrale Lage von Hohenfelde ist ein großer Entwicklungsdruck entstanden. Eine optimale Grundstücksausnutzung rückt daher immer stärker in den Fokus der Investoren. Das geltende Planrecht bietet bisher keinen ausreichenden Schutz vor eventuellen Bausünden. Mit dem geplanten Erlass einer Städtebaulichen Erhaltungsverordnung bekommen wir ein Instrument an die Hand, mit dem wir den Schutz dieses schönen, ortsbildprägenden Quartiers gewährleisten können.“</em><br><br><strong>Karin Ros</strong> (SPD), Stellv. Fraktionsvorsitzende und stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD:<br><em>„Dieses schöne Ensemble liegt in einem Stadtteil, der nach dem 2. Weltkrieg überwiegend durch schlichte Zeilenbauten aus rotem Ziegel ergänzt wurde. Es ist in Hamburg-Nord auf Grund seiner nahezu vollständig erhaltenen Stadtreihenhaus-Villen aus der Zeit um 1900 besonders attraktiv. Hinzu kommt der stetig wachsende Druck durch die steigenden Immobilienwerte. Mit dieser neuen städtebaulichen Erhaltungsverordnung schützen wir dieses Quartier von besonderem baukulturellem Wert.“</em><br><br>Hintergrund<br>Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sichern den Erhalt von orts- und stadtbildprägenden Ensembles und Quartieren, die aufgrund anstehender Modernisierungs- und Sanierungsbedarfe sowie sich nicht einfügender Neubauvorhaben in ihrer Gesamtheit gefährdet sind.<br>Das Gebiet „Hohenfelde“ umfasst insbesondere repräsentative Stadthäuser, Reihenausvillen und gründerzeitliche Gebäude in geschlossener Bauweise aus der Zeit von ca. 1880 bis ca. 1910. Die originale Bausubstanz innerhalb der historischen Straßenzüge ist überwiegend erhalten.<br></p>
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